„Warum hat die Polizei Blaulicht?“ Das ist eine der häufigsten Fragen zum Stichwort Polizei, die bei Google eingetippt werden. Antworten finden sich im Netz viele. Aber welche stimmt? Was ist nur Legende? Und was hat John Rambo damit zu tun? Hier unsere amtliche Antwort.

Jedes Kind weiß: Wenn die Polizei zu einem dringenden Einsatz gerufen wird, dann wird mit Blaulicht gefahren. Und das, so sagt schon der Name, leuchtet blau. Aber warum ist es ausgerechnet diese Farbe und nicht Rot, Grün, Weiß oder Gelb? Gleich mehrere Gründe sprechen für das Blau des Blinklichts.

Damit kann sich die Polizei sehen lassen

Zunächst einmal eignet sich das Blau am besten als Warnsignal, weil es sich nicht mit den anderen Farben verwechseln lässt, die im Straßenverkehr vorherrschen: Die Lichter der Ampeln leuchten rot, gelb und grün. Die Beleuchtung von Fahrzeugen wiederum ist in Weiß, Gelb und Rot gehalten. Das Blau ist bestimmten Organisationen wie z. B. der Polizei, der Feuerwehr und Rettungsdiensten vorbehalten (§ 52 StVZO). Allein dies verleiht den Einsatzfahrzeugen eine hohe Aufmerksamkeit. Die sogenannte Rundumkennleuchte (RKL) der Polizeiautos sorgt zudem dafür, dass Verkehrsteilnehmer das Blau von allen Seiten gut erkennen können. Blau hat darüber hinaus eine wichtige physikalische Eigenschaft: Im Vergleich zu anderen Farben streut es am stärksten, verteilt sich also am meisten – und ist daher von unseren Augen gerade auch im Dunkeln in einem größeren Umfeld zu sehen als andere Farben.

Freie Bahn mit Blaulicht allein?

Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zeigt, welche Rechte mit dem Blaulicht genau verbunden sind. Es warnt zunächst vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen oder es deutet auf Sonderrechte hin. Sonderrechte befreien von den Vorschriften der StVO, sind aber kein Freibrief für unverantwortliches Fahren. Grundsätzlich gilt: Richtig freie Fahrt hat die Polizei nur mit blauem Blinklicht nicht. Erst wenn die Beamten zusätzlich das Einsatzhorn einschalten, bedeutet dies laut §38 StVO: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Es darf aber nur verwendet werden, wenn „höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“. So komisch es klingt: Es gibt Situationen, in denen Eile geboten ist, Einsatzhorn oder gar Blaulicht aber aus bleiben müssen. Auch wenn es auf Außenstehende durchaus irritierend wirken mag, braucht die Polizei dann dennoch freie Fahrt, muss schneller fahren als erlaubt oder rote Ampeln missachten.

Rambo leuchtet legendär blau

Eine wesentlich simplere und überhaupt nicht amtliche Antwort auf Fragen der Farbgebung von Lichtern hat übrigens Sylvester Stallone im Film „Rambo III“ parat und wird noch heute dafür gefeiert.

Rambo: „Das ist blaues Licht.“
Hamid: „Und was macht es?“
Rambo: „Es leuchtet blau.“