Die Nachbarn feiern lautstark die Party des Jahrhunderts und rauben allen anderen im Haus den Schlaf. Nervig – aber auch ein Fall für den Notruf? „Was muss ich beim Notruf beachten?“ ist eine häufig gestellte Frage, auf die wir in unserer amtlichen Antwort eingehen.

Wer bei der Polizei anruft, ist oft verunsichert und hat viele offene Fragen: Unter welchen Umständen darf ich einen Notruf absetzen? Ist ein falscher Notruf strafbar? Und darf ich anonym bleiben? Fragen über Fragen. Aber eines ist sicher: Lieber fragen, als sich strafbar machen.

Große Not und keine Zeit zu verlieren? Ein Fall für die Polizei!

Bei einem Notruf handelt es sich, wie es der Name schon sagt, um einen (An-)Ruf in Not. Grundsätzlich sollte daher die Dringlichkeit des Anliegens bewertet werden. In Fällen, in denen große Not und insbesondere Zeitdruck bestehen, wie bei Körperverletzungen oder Einbrüchen, gilt es die 110 zu wählen – und zwar jederzeit. Insbesondere in Situationen, in denen die eigene Sicherheit oder die eines anderen bedroht ist, kann der Griff zum Hörer entscheidend sein. Dabei muss es sich aber nicht direkt um blutige Gewalttaten handeln. Auch Hinweise zu „verdächtigen Vorkommnissen“, wie laute Schreie in der Nacht oder Fremde im dunklen Treppenhaus, können letztlich Schlimmeres verhindern.

Kann das Anliegen jedoch bis zum nächsten Tag warten, sollte zunächst das Bürgertelefon unter
(030) 4664 – 4664 oder die örtlich zuständige Dienststelle kontaktiert werden. Welche das ist, ermitteln sie unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/polizei/service/so-erreichen-sie-uns/abschnittssuche/

Möchten Sie eine Anzeige erstatten, Hinweise geben und Fragen stellen, aber auch Versammlungen anmelden, sich beschweren oder bedanken?

Dann können Sie die Internetwache der Polizei Berlin nutzen:
https://www.internetwache-polizei-berlin.de/index_start.html

Rechtliche Konsequenzen bei Notruf-Missbrauch

Nicht alle problembehafteten Situationen erfordern einen Polizei-Notruf. Das Ausschließen aus der Wohnung oder Entkalkungsprobleme bei der Kaffeemaschine fallen beispielsweise unter Anrufe, die die Telefonleitung der Polizei für wirkliche Notfälle blockieren und daher unbedingt zu vermeiden sind. Das trifft auch auf „Scherz“-Notrufe zu. Der Blick ins Strafgesetzbuch zeigt, dass der Missbrauch eines Notrufs daher auch unter Strafe
(§ 145 StGB) steht.

Sag’ mir deinen Namen und ich sag’ dir wie du heißt!

Wer die Polizei kontaktiert, muss grundsätzlich seine Personalien angeben. Dennoch werden selbstverständlich auch Hinweise von anonymen Anrufern entgegengenommen und untersucht.

Abschließend gilt: Im Zweifel sollten Bürgerinnen und Bürger immer lieber sofort die 110 wählen, als verspätet oder überhaupt nicht zu handeln. Im Falle einer Ruhestörung, wie bei der Party der Nachbarn, kann die einfachste Lösung aber auch sein: Klingeln, nett fragen und mitfeiern.