Warum dauert die Veröffentlichung von Fahndungsfotos so lange und warum sind sie von so schlechter Qualität? Zwei Fragen, die immer wieder auftauchen, wenn die Polizei bei ihren Ermittlungen den Weg an die Öffentlichkeit geht. Hier unsere amtliche Antwort.
Die Polizei knipst nicht selbst
Im Kommentarbereich unter Onlineartikeln äußert die Leserschaft mitunter Unverständnis für die dürftigen Aufnahmen gesuchter Personen. „Warum kriegt es die Polizei nicht hin, vernünftige Fahndungsfotos zu machen?“, so der Tenor.
Unsere unspektakuläre Antwort: Die Polizei selbst schießt so gut wie nie Fahndungsfotos. Kämen Einsatzkräfte der gesuchten Person derart nahe, würden sie es eher mit einer Festnahme versuchen.
Bei der Beschaffung von Bildern muss die Polizei zumeist auf das Videomaterial von Überwachungskameras, etwa aus Banken, Tankstellen oder Bahnhöfen, zurückgreifen. Die Qualität dieser Bilder lässt oft zu wünschen übrig und die aufgenommenen Personen posieren – selbstredend – nicht vor diesen Kameras.
So kann die Polizei mit Bildbearbeitungsprogrammen nur noch retten, was zu retten ist. Sind Gesuchte später identifiziert, steigt grundsätzlich die Zahl möglicher Fotoquellen – und damit auch die Qualität.
Mehrstufiger Prozess für Veröffentlichung von Fahndungsfotos
Ist also die Bildbearbeitung der Grund dafür, dass es so lange dauert, bis die Polizei Fahndungsfotos herausgibt?
Nein, eine zentrale Rolle spielen die Persönlichkeitsrechte einer bzw. eines jeden. Bilder einer Person zu veröffentlichen, ist heikel genug. Ein Fahndungsfoto stellt zusätzlich die Verbindung zu einer Straftat her. Deshalb ist es wichtig, zunächst alle bewährten Ermittlungsschritte zu gehen: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und alle internen Fahndungsmittel ausschöpfen.
Bleibt dabei der Erfolg aus und es besteht dringender Tatverdacht, kann der Schritt in die Öffentlichkeit erfolgen. Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung des Gerichts, denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer – selbst bei dringendem Tatverdacht. Daher übergibt die Polizei ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft, die den Fall eingehend prüft und bei Gericht den Antrag auf Öffentlichkeitsfahndung stellt. Liegt die richterliche Genehmigung vor, darf sich die Polizei an die Bevölkerung wenden.