Der Personenschutz ist zuständig für den Schutz gefährdeter Personen des öffentlichen Lebens, beispielsweise aus der Diplomatie oder der Politik. Auch gefährdete ausländische Personen sowie individualgefährdete Personen werden vom Personenschutz geschützt.

Einstieg bei der Schutz- oder Kriminalpolizei

Was machst du beim Personenschutz?

Deine Hauptaufgabe besteht im Schutz gefährdeter Personen. Dies sind in der Regel Personen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Diplomaten und Politiker, deren Schutz bundesweit, in besonderen Fällen sogar weltweit, gewährleistet wird. Darüber hinaus ist häufig ein erweiterter Schutz von gefährdeten Personen bei Veranstaltungen oder auch bei Hotelübernachtungen zu gewährleisten.

Welche Talente musst du mitbringen?
  • Gute körperliche Konstitution und hohe Belastbarkeit
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Sicheres Auftreten
Welche Voraussetzungen musst du mitbringen?
  • Einsatzerfahrung in schutz- oder kriminalpolizeilichen Tätigkeitsbereichen
  • Bereitschaft zum bedarfsorientierten Dienst. Dieser regelt sich in Abhängigkeit von der Gefährdungsbewertung und dem Bewegungsbild der Schutzperson. Die Dienstplangestaltung wird jedoch in der Regel monatlich vorab in den Kommandos abgestimmt und festgelegt.
Wie sieht die Zusatzausbildung aus?
  • Die Ausbildung ist modular in einem Zeitraum von drei Monaten aufgebaut und beginnt jeweils im März bzw. im September.
  •  Kann die modulare Ausbildung nicht vollständig absolviert werden, weil es beispielsweise zu einem verletzungsbedingtem Ausscheiden/Pausieren kommt, ist vorerst eine temporäre Verwendung im erweiterten Personenschutz möglich. Die fehlende Qualifikation wäre zeitnah nachzuholen.
  • Für das Führen sondergeschützter Fahrzeuge benötigst du mindestens die Führerscheinklasse C 1 bzw. D1. Diese kann ggf. nach erfolgreicher Teilnahme am Basislehrgang kostenfrei erworben werden.