TV-Krimis haben sicher einen großen Anteil daran: Viele Nachwuchspolizistinnen und Nachwuchspolizisten wollen gern zur Mordkommission. Um hier eines Tages den Dienst antreten zu können, muss man zunächst die Ausbildung zur Kriminalpolizistin oder zum Kriminalpolizisten absolvieren, praktische Erfahrungen in diesem Beruf sammeln – und dann eine Zusatzausbildung machen in Form von Fortbildungen an der Polizeiakademie (PA), dem Bundeskriminalamt (BKA) u. a.

Einstieg bei der Schutz- oder Kriminalpolizei

Was machst du bei der Mordkommission?
  • Du vernimmst Zeugen und Tatverdächtige.
  • Du arbeitest eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
  • Du nimmst Hausermittlungen und allgemeine Ermittlungen vor.
  • Du überwachst Telefongespräche.
  • Du wertest Informations- und Kommunikationsmittel aus, also beispielsweise E-Mails.
  • Du begleitest Obduktionen.
  • Du recherchierst im Internet und in sozialen Netzwerken.
  • Du arbeitest am Tatort.
Welche Talente musst du mitbringen?

Du bist neugierig, zielstrebig, kannst dich durchsetzen und denkst auf der Suche nach Lösungen auch mal um die Ecke. Außerdem kannst du dich gut in andere Menschen hineinversetzen und bringst gegebenenfalls Struktur ins Chaos. Aufgrund des Bereitschaftssystems wird dir eine sehr hohe Flexibilität abverlangt. Du musst schnell, effektiv und im Sinne des Teams handeln. Eine geregelte Arbeitszeit ist meistens nicht möglich.

Welche Voraussetzungen musst du mitbringen?
  • Berufs- und Lebenserfahrung sind wünschenswert
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Leidensfähigkeit: Der Berufsalltag ist sehr fordernd und das Private oft nachrangig.
Wie sieht die Zusatzausbildung aus?

In den Mordkommissionen muss jede und jeder alles können. Es gibt dennoch Spezialistinnen und Spezialisten wie z. B. bei der Telekommunikationsüberwachung, Tatortarbeit oder Vernehmungen. Die Zusatzausbildung läuft in den meisten Bereichen neben der täglichen Arbeit. Viele Fortbildungen, angeboten von der Polizeiakademie (PA), Bundeskriminalamt (BKA) bzw. anderen Anbietern müssen in Eigenregie besucht werden. Jede und jeder ist für seine Fortbildung selbst verantwortlich. Bei Tatortleuten ist in erster Linie eine Hospitation (Dauer ca. 6 Wochen) beim Kriminaltechnischen Institut (KTI) obligatorisch.