Es gibt im Polizeivollzugsdienst drei Laufbahnen – mittlerer, gehobener und höherer Dienst – und zwei Fachrichtungen – Schutz- und Kriminalpolizei –, in denen ausgebildet wird. Den mittleren Dienst gibt es lediglich bei der Schutzpolizei, den gehobenen und höheren Dienst wieder in beiden Fachrichtungen. Der höhere Dienst beinhaltet ausschließlich Führungsaufgaben, setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus und wird hier nicht weiter betrachtet.
Noch ein wichtiger Hinweis vorweg: der Weg in jede Spezialdienststelle führt ausschließlich über die unten beschriebenen Einstiegstätigkeiten. Wer mit dem Ziel kommt: „Ich will zu den Diensthunden“, „Ich will unbedingt zum SEK“ sollte wissen, dass dies zwar möglich, aber keinesfalls garantiert ist! Niemand sollte also den Polizeiberuf anstreben, wenn sie oder er eigentlich nur eine ganz bestimmte Dienststelle vor Augen hat.
- Du sorgst in Uniform oder auch mal in zivil für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger – zu Fuß, im Boot, per Rad oder im Polizeifahrzeug. Bei jedem Wetter – rund um die Uhr!
- Bei nahezu allen Straftaten bist du zuerst am Tatort und triffst die ersten Maßnahmen. Auch dann, wenn eine Mordkommission später den Fall übernimmt.
- Du bearbeitest Ladendiebstähle oder schlichtest bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern.
- Du nimmst Strafanzeigen auf und bearbeitest sie.
- Du übernimmst Verkehrskontrollen, beseitigst Verkehrsbehinderungen und nimmst Verkehrsunfälle auf.
- Du sorgst für den Schutz von Veranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Konzerte, Sportevents) und Versammlungen (Demonstrationen).
- Du entlastet die Kriminalpolizei indem du einen großen Teil der Alltagskriminalität bearbeitest. Wie die Kriminalpolizei führst du Festnahmen durch oder sicherst Spuren – darunter Fingerabdrücke, Schuheindruck-, Blut- und Werkzeugspuren.
- Bei allem, was du machst, versuchst du auch immer Tipps für ein sicheres Leben, z. B. den Schutz vor Kriminalität und vor Verkehrsunfällen, zu geben. Bist du im Präventionsteam, kümmerst du dich hauptsächlich darum und unterstützt auch mal die Radfahrausbildung in den Grundschulen.
- Und auch so etwas gehört dazu: Du bringst Entenfamilien, die sich verlaufen haben, zurück zum See.
- Du beschäftigst dich mit der Verfolgung und auch Verhütung von Straftaten mittlerer oder schwerer Kriminalität, sei es also ein Betrug oder ein Tötungsdelikt.
- Bei der örtlich zuständigen Sofortbearbeitung übernimmst du u. a. den sogenannten ersten Angriff, wenn eine Straftat passiert ist oder noch eine Gefährdung besteht. Dabei koordinierst du die Einheiten am Tatort, vernimmst z. B. Zeuginnen und Zeugen, führst auch mal eine Festnahme durch oder sicherst Spuren – darunter Fingerabdrücke, Schuheindruck-, Blut- und Werkzeugspuren.
- Anschließend kommt der Fall zur Sachbearbeitung. Wirst du dort eingesetzt, ermittelst du in den verschiedenen Kriminalitätsfeldern, versetzt dich gedanklich in Täterinnen oder Täter und klärst im besten Fall beispielsweise Raubtaten, Betrugssachverhalte, Sexualstraftaten, politisch motivierte Kriminalität oder auch Fälle der Organisierten Kriminalität wie Menschenhandel, Drogenhandel oder Autoschieberei auf.
- Die Ermittlungsarbeit besteht aus Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen und Beschuldigten, Durchsuchungen, Auswertungen, aber auch verdeckten Maßnahmen wie Telefonüberwachungen oder Observationen.
- Im Kriminaltechnischen Institut beim LKA wertest du beispielsweise Tatortspuren aus oder analysierst die Flugbahn eines Armbrustgeschosses.
- Straftaten müssen nicht verfolgt werden, wenn sie gar nicht erst passieren. Im Präventionsteam verhinderst du bereits im Ansatz, dass Menschen zu Täterinnen und Tätern werden.
- Und auch so etwas gehört dazu: Manchmal nimmst du auch das Opfer einer Straftat bei der Vernehmung fest, wenn du z. B. einen offenen Haftbefehl im Abfragesystem entdeckt hast.
Der Dienst bei der Schutz- oder der Kriminalpolizei bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und den täglichen, mitunter sehr intensiven Umgang mit Menschen. Deshalb solltest du belastbar, durchsetzungs- und konfliktfähig sein, gut kommunizieren und schnelle Entscheidungen treffen können. Darüber hinaus ist es wichtig, in unterschiedlichen Situationen entsprechend aufzutreten, gut im Team zu arbeiten und hohe Leistungsbereitschaft an den Tag zu legen. Um deine alltäglichen Aufgaben im Dienst meistern zu können, solltest du zudem sportlich sein.
- Du musst Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union sein. Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen. Wende dich bei Fragen hierzu einfach an die Berufsinfo der Polizei Berlin.
- Du musst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintreten.
- Du musst eine Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit Schaltgetriebe nachweisen (muss in der Ausbildung spätestens bis zum Ende des 3. Semesters bzw. im Studium bis zum Ende des 2. Semesters nachgereicht werden).
- Du musst Deine Schwimmfähigkeit mit dem Deutschen Schwimmabzeichen (mindestens in Bronze) nachweisen. Der Nachweis darf nicht älter als 36 Monate sein.
- Du musst die Einstellungsprüfung erfolgreich meistern und nachweisen, dass du auch den körperlichen Anforderungen des anspruchsvollen Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen bist.
- Im Ergebnis deiner polizeiärztlichen Untersuchung muss deine Vollzugsdiensttauglichkeit festgestellt werden. Eine Sehhilfe ist kein Problem, wenn der Polizeiarzt eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit feststellt.
- Du musst von der Persönlichkeit her für den Polizeivollzugsdienst geeignet sein – das bedeutet vor allem einen einwandfreien Leumund und insbesondere keine Vorstrafen zu haben.
Die Polizei Berlin ändert ihren Umgang mit Tätowierungen!
Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können künftig in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.
Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
- rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
- entwürdigende,
- sexistische bzw. frauenfeindliche,
- gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Zudem wird auf folgendes hingewiesen:
Gemäß § 1 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin dürfen Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Polizei beschäftigt sind, innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen.
Diese Regelung erstreckt sich auch auf Tätowierungen im sichtbaren Bereich mit entsprechender Symbolik/Aussage.
Weiterhin unzulässig sind Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich.
- Du musst mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand vorweisen können – spätestens bis zum Ausbildungsbeginn.
- Du musst zum angestrebten Einstellungstermin mindestens 15 Jahre und 8 Monate und höchstens 39 Jahre alt sein.
- Als Bewerberin oder Bewerber im Alter zwischen 30 und 39 Jahre kannst Du auch eingestellt werden, wenn Du bis zum Ausbildungsbeginn mindestens die Berufsbildungsreife (bisher:“ Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand, eine abgeschlossene (mindestens zweijährige) Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen kannst.
- Du musst mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand haben – spätestens zum Studienbeginn.
- Du darfst zum angestrebten Einstellungstermin höchstens 35 Jahre alt sein.
Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert 2,5 Jahre, das Studium für den gehobenen Dienst 3 Jahre.
Einstellungen sowohl für die Schutz- als auch die Kriminalpolizei erfolgen zweimal jährlich, immer im Frühjahr und Herbst eines Jahres. Für den mittleren Dienst wird zum März und September für den gehobenen Dienst zum April und Oktober eingestellt.
Bewerbungen nehmen wir gerne ganzjährig über unser Online-Bewerbungsportal entgegen.
Sie beginnen demnächst Ihre Ausbildung oder Ihr Studium bei uns und haben Ihren aktuellen Wohnsitz außerhalb Berlins und wissen noch nicht, wo Sie wohnen können? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung: Tel.: 030 4664-760115, E-Mail: Wohnungsfuersorge@polizei.berlin.de