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Studierende im gehobenen Dienst

Studium Polizistin / Polizist

Gehobener Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei

Du bist belastbar, durchsetzungs- und konfliktfähig, kannst gut kommunizieren und schnelle Entscheidungen treffen? Außerdem bist du höchstens 35 Jahre alt, hast mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand und erfüllst alle weiteren Voraussetzungen? Dann bewirb dich für ein Studium bei uns.

Beim Studium im gehobenen Dienst kannst du dich für die Schutz- oder Kriminalpolizei entscheiden.

Das Studium dauert 3 Jahre und ist in 15 abgeschlossene Module gegliedert. Dabei wurde besonders auf eine starke Verzahnung von Studien- und Praktikumsphasen geachtet.

Mit erfolgreichem Abschluss wird dir der Grad „Bachelor of Arts (B. A.)“ verliehen. Du kannst dann zur Polizei- oder Kriminalkommissarin bzw. zum Polizei- oder Kriminalkommissar im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt werden.

Nach bestandenem Studium wirst du bei der Schutzpolizei zunächst einer Einsatzhundertschaft zugeordnet oder versiehst deinen Dienst in einem Polizeiabschnitt. Bei der Kriminalpolizei erfolgt die erste Verwendung in der Regel im Landeskriminalamt (LKA) in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung oder in einer örtlichen Direktion in einem Kommissariat bzw. bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung.

 

  • Wichtige Informationen
  • Regelungen für Tätowierungen

    Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens überprüft.

    Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die

    • rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
    • entwürdigende,
    • sexistische bzw. frauenfeindliche,
    • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

    Piercings, Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich sind unzulässig – für nicht sichtbare gelten die zuvor genannten Regelungen für Tätowierungen.

  • Vorbereitung Auswahlverfahren

    Einen ersten Eindruck von den Inhalten und Aufgabenstellungen der PC-gestützten Einstellungsprüfung geben diese Übungstests – sie ähneln den Aufgabenstellungen im offiziellen Einstellungstest der Polizei Berlin.

  • Benefits

Wie läuft der Bewerbungs­prozess ab?

  • 1. Online-bewerbung und Onlinetest

  • 2. PC-Test

  • 3. Sporttest

  • 4. Leumunds­prüfung

  • 5. Ärztliche Untersuchung

  • 6. Bewerbungs­gespräch

FAQ

  • Was mache ich als Schutzpolizistin / Schutzpolizist?
    • Du sorgst in Uniform oder auch mal in zivil rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
    • Du bist bei nahezu allen Straftaten zuerst am Tatort und triffst erste Maßnahmen, selbst dann, wenn beispielsweise eine Mordkommission den Fall übernimmt.
    • Du bearbeitest Ladendiebstähle, schlichtest bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, nimmst Strafanzeigen auf und bearbeitest sie.
    • Du führst Verkehrskontrollen durch, beseitigst Verkehrsbehinderungen und nimmst Verkehrsunfälle auf.
    • Du sorgst für den Schutz von Veranstaltungen (z. B. Fußballspiele, Konzerte, Sportevents) und Demonstrationen.
    • Du unterstützt die Kriminalpolizei beim Bearbeiten von Alltagskriminalität, du führst Festnahmen durch oder sicherst Fingerabdrücke sowie Spuren von Schuhen, Werkzeugen oder Blut.
    • Du gibst den Bürgern präventive Tipps für ein sicheres Leben, beispielsweise den Schutz vor Kriminalität oder vor Verkehrsunfällen.
    • Und auch so etwas gehört dazu: Als „Freund und Helfer“ bringst du auch Entenfamilien, die sich verlaufen haben, zurück zum See.
    • Jeder Dienst ist anders; der Alltag ist abwechslungsreich. Du weißt nie, welche Aufgaben dich im Dienst erwarten.
  • Was mache ich als Kriminalpolizistin / Kriminalpolizist?
    • Du beschäftigst dich sachbearbeitend mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten mittlerer bis schwerer Kriminalität, sei es Betrug, Erpressung oder gar ein Tötungsdelikt.
    • Bei dem örtlich zuständigen Kriminaldauerdienst (KDD) übernimmst du unter anderem den ersten Angriff, wenn eine Straftat passiert ist oder noch eine Gefährdung besteht. Dabei koordinierst du die Einheiten am Tatort, vernimmst Zeugen, führst eine Festnahme durch oder sicherst Spuren, z. B. Fingerabdrücke, Spuren von Schuhen, Werkzeugen und Blut.
    • Anschließend kommt der Fall zur Sachbearbeitung. Falls du dort tätig wirst, ermittelst du in den verschiedenen Feldern der Kriminalität, versetzt dich gedanklich in die Täter und versuchst, deine Fälle aufzuklären; beispielsweise Raubtaten, Betrugssachverhalte, Sexualstraftaten, politisch motivierte Kriminalität oder auch Fälle der Organisierten Kriminalität wie Menschenhandel, Drogenhandel oder Autoschieberei.
    • Die Ermittlungsarbeit besteht aus Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten, du führst Durchsuchungen, Auswertungen, aber auch verdeckte Maßnahmen wie Telefonüberwachungen oder Observationen durch.
    • Im Präventionsteam leistest du wertvolle vorbeugende und aufklärende Arbeit, sodass Menschen von vornherein nicht zu Tätern oder Opfern werden.
  • Welche Talente sollte ich mitbringen?

    Der Dienst bei der Schutz- oder der Kriminalpolizei bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und den täglichen, mitunter sehr intensiven Umgang mit Menschen. Du solltest belastbar, durchsetzungsfähig und konfliktfähig sein, gut kommunizieren und schnelle Entscheidungen treffen können.

    Es ist wichtig, in unterschiedlichen Situationen angemessen aufzutreten und gut im Team zu arbeiten. Du solltest außerdem sportlich sein und eine hohe Leistungsbereitschaft mitbringen.

  • Wie oft kann ich mich bewerben und kann ich Testteile wiederholen?

    Du kannst dich grundsätzlich einmal pro Halbjahr bewerben, so lange bis die jeweilige Höchstaltersgrenze erreicht ist.

    Es entstehen dir keinerlei Nachteile, wenn du das Auswahlverfahren nicht beim ersten Mal schaffst und du dich öfter bewirbst. Erneute Bewerbungen sind gern gesehen und werden genauso behandelt wie erstmalige Bewerbungen.

    Innerhalb desselben Auswahlverfahrens kannst du nur den Sporttest einmal wiederholen.

  • Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?

    Nein. Es gibt keinen NC und auch keine erforderliche Mindestnote bei deiner Hochschulqualifikation.

  • Ich habe eine strafrechtliche Vorgeschichte. Darf ich mich dennoch bewerben?

    Ja. Deine polizeiliche bzw. strafrechtliche Vorgeschichte (dein sogenannter Leumund) oder auch finanzielle Schuldensituation kann Auswirkungen auf das Einstellungsverfahren haben. Dennoch ist eine Einzelfallentscheidung möglich.

  • Wie groß und wie alt muss ich sein? Welchen Schulabschluss benötige ich?

    Schulabschluss: Für das Studium benötigst du mindestens die Fachhochschulreife/das Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.

    Höchstaltersgrenze: Am Einstellungstag (Beginn des Studiums) darfst du höchstens 35 Jahre alt sein.

    Körpergröße: Es gibt keine vorgegebene Mindestgröße. Du musst gesundheitlich und körperlich für den Polizeivollzugsdienst geeignet sein. Dies wird im Sporttest und bei der polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt.

    Für die Anforderungen bei der polizeiärztlichen Untersuchung (unter anderem auch Sehkraft) siehe: Hinweise zur Polizeidiensttauglichkeit

  • Ich habe Tätowierungen, Piercings oder andere Körpermodifikationen. Was muss ich beachten?

    Tätowierungen, die in Sommerbekleidung sichtbar sind, müssen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und an die Neutralität der Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sein. Solche Tätowierungen werden im späteren Auswahlverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf Zulässigkeit geprüft.

    Unabhängig von der Sichtbarkeit sind jegliche Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die:

    • rechtsradikale oder linksradikale bzw. extremistische,
    • entwürdigende,
    • sexistische bzw. frauenfeindliche,
    • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.

    Piercings, Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich sind unzulässig – für nicht sichtbare gelten die zuvor genannten Regelungen für Tätowierungen.

  • Welche Einstellungstests erwarten mich?

    Nachdem du dich beworben hast, wirst du einen kurzen Onlinetest durchführen (ca. 30 min). Falls du den Onlinetest bestehst, wirst du weiter durch den Bewerbungsprozess geleitet und erhältst zu gegebener Zeit Einladungen zu den folgenden Prüfungstagen:

    1. Prüfungstag

    • PC-Test: Keibelstraße 36, 10178 Berlin (Mitte)
    • Sporttest: Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin (Spandau)

    2. Prüfungstag

    • Bewerbungsgespräch und
    • Polizeiärztliche Untersuchung: Radelandstraße 21, 13589 Berlin (Spandau)

    Nach bestandenem PC-Test fährst du direkt im Anschluss eigenständig zum Sporttest. Für das Bewerbungsgespräch und die polizeiärztliche Untersuchung erhältst du im weiteren Auswahlverfahren einen gesonderten Termin.

    Vorbereitung: Auf unserer Internetseite findest du einen kurzen Übungstest, ein Übungsdiktat und einen Film über den Ablauf unseres Sporttests. Hier kannst du dich mit den Aufgaben und Übungen vertraut machen.

    Im Internet gibt es ein breites Angebot von Übungstests für die Auswahlverfahren bei Polizeien im Allgemeinen. Außerdem gibt es jede Menge Literatur dazu.

  • Benötige ich einen Führerschein?

    Eine Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit Schaltgetriebe (Klasse B) ist spätestens bis zum Ende des 2. Semesters im Studium zwingend vorzuweisen. Bei der Bewerbung musst du also noch keinen Führerschein besitzen.

    Wir unterstützen dich unter bestimmten Voraussetzungen bei den Kosten mit einem Zuschuss von maximal 1.000 €.

    Mehr Infos zum Führerschein

  • Ich habe keine Wohnung in Berlin und Umgebung. Was kann ich tun?

    Gerne kannst du dich aus einem anderen Bundesland bei uns bewerben!

    Für die Termine der Einstellungstests können wir dir keine Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Buche dir eigenständig eine Unterkunft und rechne für jeden Prüfungstag damit, dass du dafür den ganzen Tag Zeit benötigst.

    Falls du für das Studium eine Wohnung benötigst, helfen dir die Mitarbeitenden unserer Wohnungsfürsorge gerne weiter, hier eine Wohnung zu finden.

     

  • Wie viel verdient man?

    Verdienstbeispiele findest du hier: Vergütungsübersicht

Polizistin überprüft den Führerschein eines Autofahrers bei Nacht.

So ist dein Dienst bei der Schutzpolizei

Bei der Schutzpolizei sorgst du für die Sicherheit der Stadt, ihrer Bürgerinnen und Bürger und all der vielen Gäste, die täglich die Hauptstadt besuchen. Du bist zu Fuß, per Rad oder mit dem Polizeifahrzeug unterwegs und ansprechbar für alle, hilfst bei Schwierigkeiten, leitest vor Ort erste Maßnahmen ein oder ahndest Verbrechen.

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Beamtin der Kriminalpolizei sichert Spuren in einer Bildergalerie

So ist dein Dienst bei der Kriminalpolizei

Auch die Kriminalpolizei ist eine feste Größe, wenn es um die Sicherheit in unserer Stadt geht – und das 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich. Bei der Kriminalpolizei beschäftigst du dich mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten mittlerer, schwerer oder auch der Schwerstkriminalität. Dazu gehören beispielsweise Betrugsstraften und Drogendelikte genauso wie ein Tötungsdelikt.

Mehr erfahren

NOCH FRAGEN?

Unser Team der Berufsberatung hilft gerne. Schau dir auch die Berufsinformationsveranstaltungen der Polizei Berlin an sowie weitere Informationen unserer Berufsberatung.


  • Dienstag

    • 09:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch

    • 13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag

    • 13:00 - 16:00 Uhr

Eine Beratung außerhalb der Sprechzeiten ist nach Terminvereinbarung möglich.


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